Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen NEUMYVAKIN (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern über Leistungen im Bereich Branding, Webdesign, Social Media und damit verbundene Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot der Agentur.
Der vereinbarte Festpreis bezieht sich ausschließlich auf die im Angebot aufgeführten Leistungen.
Korrekturschleifen oder nachträgliche Änderungswünsche sind im Grundpreis nicht enthalten, sofern sie nicht explizit als separater Posten im Angebot aufgeführt sind.
Jede über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Änderung oder Überarbeitung wird nach dem aktuellen Stundensatz der Agentur gesondert berechnet.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos) zeitnah und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte ausschließlich bei der Agentur.
Bei Projekten mit mehreren Phasen erfolgt nach Abschluss jeder Phase eine Teilabnahme. Mit der Freigabe gilt die Phase als vertragsgemäß erbracht.Wir freuen uns über Bewerbungen via E-Mail oder Formular.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen (Texte, Bilder, Zugangsdaten) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögert der Kunde die Anlieferung von Material, Ideen oder Feedback um mehr als 14 Tage, ruht die Leistungsverpflichtung der Agentur.
Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht länger als 30 Tage nicht nach, ist die Agentur berechtigt, das Projekt abzubrechen und die bis dahin erbrachten Leistungen sowie eine angemessene Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen.
Die Agentur haftet nicht für die rechtliche (insbesondere marken- und wettbewerbsrechtliche) Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder der erstellten Designs.
Eine Markenrecherche oder rechtliche Prüfung gehört nicht zum Leistungsumfang, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media) als Referenz zu verwenden und den Kunden namentlich zu nennen, sofern kein ausdrücklicher schriftlicher Widerspruch des Auftraggebers vorliegt.
Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft.
Drittkosten (z. B. Lizenzen für Schriften, Bilder, Plugins oder Druckkosten) sind vom Kunden zu tragen und nicht im Agenturhonorar enthalten.
Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme zu verlangen. Die Restzahlung wird nach Projektabschluss fällig.
1. Soweit nicht anders vereinbart, haben Retainer-Verträge (monatliche Betreuungspauschalen) eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Köln.