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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen NEUMYVAKIN (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern über Leistungen im Bereich Branding, Webdesign, Social Media und damit verbundene Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 2 Leistungsumfang & Änderungen

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot der Agentur.

Der vereinbarte Festpreis bezieht sich ausschließlich auf die im Angebot aufgeführten Leistungen.

Korrekturschleifen oder nachträgliche Änderungswünsche sind im Grundpreis nicht enthalten, sofern sie nicht explizit als separater Posten im Angebot aufgeführt sind.

Jede über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Änderung oder Überarbeitung wird nach dem aktuellen Stundensatz der Agentur gesondert berechnet.

§ 3 Nutzungsrechte & Eigentumsvorbehalt

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos) zeitnah und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte ausschließlich bei der Agentur.

§ 4 Abnahme & Mitwirkungspflicht

Bei Projekten mit mehreren Phasen erfolgt nach Abschluss jeder Phase eine Teilabnahme. Mit der Freigabe gilt die Phase als vertragsgemäß erbracht.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen (Texte, Bilder, Zugangsdaten) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögert der Kunde die Anlieferung von Material, Ideen oder Feedback um mehr als 14 Tage, ruht die Leistungsverpflichtung der Agentur.

Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht länger als 30 Tage nicht nach, ist die Agentur berechtigt, das Projekt abzubrechen und die bis dahin erbrachten Leistungen sowie eine angemessene Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen.

§ 5 Haftung & Markenrecht

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für die rechtliche (insbesondere marken- und wettbewerbsrechtliche) Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte haftet der Auftraggeber.

Eine Markenrecherche oder rechtliche Prüfung gehört nicht zum Leistungsumfang, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 6 Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media) als Referenz zu verwenden und den Kunden namentlich zu nennen, sofern kein ausdrücklicher schriftlicher Widerspruch des Auftraggebers vorliegt.

§ 7 Vergütung & Drittkosten

Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Drittkosten (z. B. Lizenzen für Schriften, Bilder, Plugins oder Druckkosten) sind vom Kunden zu tragen und nicht im Agenturhonorar enthalten.

Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme zu verlangen. Die Restzahlung wird nach Projektabschluss fällig.

§ 8 Laufzeit & Kündigung bei Retainer-Verträgen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, haben Retainer-Verträge (monatliche Betreuungspauschalen) eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
  2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Köln.